Der Schutz vor Mietnomaden

Menschen die keine oder nur unregelmäßig Miete bezahlen nennt man in der heutigen Zeit Mietnomaden. Sie mieten Wohnungen mit dem Ziel so lange dort kostenlos zu wohnen bis der Vermieter ein vollstreckbares Räumungsurteil erwirkt hat. Dann ziehen Mietnomaden in eine andere Wohnung, um wiederum keine Miete zu bezahlen. Die Wohnungen werden meistens in einem katastrophalen Zustand in einer Nacht- und Nebelaktion hinterlassen, ohne die neue Anschrift bekannt zu geben. Den Vermietern entsteht nach Schätzungen ein jährlicher Schaden von 200 Millionen Euro durch Mietnomaden. Private Vermieter trifft es besonders hart, wenn das eigene Einkommen oder die Rente mit einer Vermietung aufgestockt werden muss. Mietnomaden nehmen keine Rücksicht auf die Belange ihre Vermieter.

Durch das Deutsche Mietrecht werden dem Vermieter Fristen auferlegt die er beachten muss, dadurch wird dem Vermieter ein schnelles Handeln gegen Mietnomaden unmöglich gemacht. Er muss die Mietnomaden in seiner Wohnung dulden und für eventuelle Nebenkosten der Mietnomaden aufkommen.

Eine schriftliche Kündigung kann erst nach ausbleiben von zwei vollen Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB), oder bei zwei aufeinander folgenden Monaten das Ausbleiben von mehr als einer Monatsmiete (§ 543 Abs. 2 Nr. 3a BGB) im Verzug, aussprechen. Wenn die Mietnomaden trotz Kündigung nicht ausziehen kann der Vermieter ein vollstreckbares Räumungsurteil erwirken. Das Amtsgericht benötigt je nach Auslastung für die Bearbeitung in der Regel sechs bis neun Monate. Genauso lange beansprucht noch einmal der Gerichtsvollzieher um einen Termin für die Vollstreckung festzulegen.

Während dieser langen Zeit bezahlen die Mietnomaden keine oder nur einen Bruchteil der Miete und der anfallenden Nebenkosten. Der Vermieter muss für alles aufkommen, die Kosten des teuren Verfahrens und der Zwangsräumung muss er tragen. Einige Vermieter können ein solches Verfahren gar nicht finanzieren, weil es ihre Mittel übersteigt und lassen die Mietnomaden einfach weiter wohnen. Mietnomaden nutzen das für sich aus.

Nach dem Auszug oder der Zwangsräumung sind Wohnungen von Mietnomaden fast immer in einem verwahrlosten Zustand. In vielen Fällen gibt es zudem noch Beschädigungen und Zerstörungen, oder zurückgelassenen Müll und zerstörte Möbel die entsorgt werden müssen. Die Sanierungs- und Renovierungskosten wird der Vermieter ebenfalls tragen müssen, denn Mietnomaden haben selten Vermögen oder eine feste Arbeitsstelle. Eine Klage gegen Mietnomaden führt selten zum Erfolg.

Einen 100 % Schutz vor Mietnomaden wird es nie geben, aber vor dem Unterschreiben des Mietvertrags sollten einige Auskünfte eingeholt werden. Im Vorwege können einige säumige Mieter als Mietnomaden erkannt werden.

Eine Bonitätsprüfung in einem aktuellen Schuldnerverzeichnis, bei Auskunfteien sollte immer erfolgen. Eidesstattliche Versicherungen, Insolvenzdaten und Haftbefehle werden ebenso angezeigt wie Inkassoinformationen von Banken, Telefon, Energieversorgern und Versandhandel. Mietnomaden mit Negativmerkmale können, mit der Hilfe einer Bonitätsprüfung, erkannt und von dem Vermieter aussortiert werden.

Vermieter haben die Möglichkeit sich die letzten Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers vorzeigen zu lassen. Original Banküberweisungen können Aufschluss über die Buchungen der letzten gezahlten Mieten bringen. Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung die vom bisherigen Vermieter ausgefüllt werden muss, mit Angaben der Zahlungsmoral ist sehr hilfreich. Schon die Ankündigung dieser Überprüfungen schreckt Mietnomaden ab.

Bei der Auswahl neuer Mieter müssen Vermieter zudem auf ihre Menschenkenntnis vertrauen. Mietnomaden sieht man nicht an, dass sie keine Miete bezahlen wollen oder können. Sie treten in der Regel gut bekleidet auf, sind überaus freundlich und fahren mit einem geliehen Fahrzeug vor. Aufmerksam sollten Vermieter werden, wenn der Interessent die Wohnung sofort beziehen will. Häufig liegt dann schon eine Räumungsklage der bisherigen Wohnung vor. Ausreden, wie ein Wasserrohrbruch, ein Streit mit den Nachbarn, Unstimmigkeiten mit dem derzeitigen Vermieter wofür sie nichts können, oder Schimmel an den Wänden sollen nur ihr Mitleid erregen und einen übereilten Abschluss des Mietvertrags bewirken, Mietnomaden nutzen gutmütige Vermieter gerne aus. Auch wenn Vermieter ihre leer stehende Wohnung möglichst schnell vermieten wollen, um die Einnahmen zu sichern, ist eine intensive Prüfung der Bonität wichtig. Gerade für private Vermieter ist eine leer stehende Wohnung günstiger, wie eine von einem Mietnomaden bewohnte.


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