Der Schutz vor Mietnomaden
Menschen die keine oder nur unregelmäßig Miete bezahlen nennt man in der heutigen
Zeit
Mietnomaden. Sie mieten Wohnungen mit dem Ziel so lange
dort kostenlos zu wohnen bis der Vermieter ein
vollstreckbares Räumungsurteil
erwirkt hat. Dann ziehen Mietnomaden in eine andere Wohnung, um wiederum keine
Miete zu bezahlen. Die Wohnungen werden meistens in einem katastrophalen Zustand
in einer Nacht- und Nebelaktion hinterlassen, ohne die neue Anschrift bekannt
zu geben. Den Vermietern entsteht nach Schätzungen
ein jährlicher
Schaden von 200 Millionen Euro durch Mietnomaden. Private Vermieter
trifft es besonders hart, wenn das eigene Einkommen oder die Rente mit einer
Vermietung aufgestockt werden muss. Mietnomaden nehmen keine Rücksicht auf
die Belange ihre Vermieter.
Durch das
Deutsche Mietrecht werden dem Vermieter Fristen
auferlegt die er beachten muss, dadurch wird dem Vermieter ein schnelles Handeln
gegen Mietnomaden unmöglich gemacht. Er muss die Mietnomaden in seiner Wohnung
dulden und für eventuelle Nebenkosten der Mietnomaden aufkommen.
Eine
schriftliche Kündigung kann erst nach ausbleiben von
zwei vollen Monatsmieten (§ 543 Abs. 2 Nr. 3b BGB), oder bei zwei aufeinander
folgenden Monaten das Ausbleiben von mehr als einer Monatsmiete (§ 543 Abs.
2 Nr. 3a BGB) im Verzug, aussprechen. Wenn die
Mietnomaden
trotz Kündigung nicht ausziehen kann der Vermieter ein vollstreckbares Räumungsurteil
erwirken. Das Amtsgericht benötigt je nach Auslastung für die Bearbeitung
in der Regel sechs bis neun Monate. Genauso lange beansprucht noch einmal
der Gerichtsvollzieher um einen Termin für die Vollstreckung festzulegen.
Während dieser langen Zeit bezahlen die Mietnomaden keine oder nur einen
Bruchteil
der Miete und der anfallenden Nebenkosten. Der Vermieter muss für
alles aufkommen, die Kosten des teuren Verfahrens und der Zwangsräumung muss
er tragen. Einige Vermieter können ein solches Verfahren gar nicht finanzieren,
weil es ihre Mittel übersteigt und lassen die Mietnomaden einfach weiter wohnen.
Mietnomaden nutzen das für sich aus.
Nach dem Auszug oder der
Zwangsräumung sind Wohnungen von
Mietnomaden fast immer in einem verwahrlosten Zustand. In vielen Fällen gibt
es zudem noch Beschädigungen und Zerstörungen, oder zurückgelassenen Müll
und zerstörte Möbel die entsorgt werden müssen. Die
Sanierungs- und
Renovierungskosten wird der Vermieter ebenfalls tragen müssen, denn
Mietnomaden haben selten Vermögen oder eine feste Arbeitsstelle. Eine
Klage
gegen Mietnomaden führt selten zum Erfolg.
Einen 100 %
Schutz vor Mietnomaden wird es nie geben, aber
vor dem Unterschreiben des Mietvertrags sollten einige Auskünfte eingeholt
werden. Im Vorwege können einige
säumige Mieter als Mietnomaden
erkannt werden.
Eine
Bonitätsprüfung in einem aktuellen
Schuldnerverzeichnis,
bei
Auskunfteien sollte immer erfolgen. Eidesstattliche Versicherungen,
Insolvenzdaten und Haftbefehle werden ebenso angezeigt wie
Inkassoinformationen von Banken, Telefon, Energieversorgern und Versandhandel.
Mietnomaden mit
Negativmerkmale können, mit der Hilfe einer
Bonitätsprüfung, erkannt und von dem Vermieter aussortiert werden.
Vermieter haben die Möglichkeit sich die letzten Gehaltsabrechnungen des Arbeitgebers
vorzeigen zu lassen. Original Banküberweisungen können Aufschluss über die
Buchungen der letzten gezahlten Mieten bringen. Eine
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
die vom bisherigen Vermieter ausgefüllt werden muss, mit Angaben der Zahlungsmoral
ist sehr hilfreich. Schon die Ankündigung dieser Überprüfungen schreckt Mietnomaden
ab.
Bei der Auswahl neuer Mieter müssen Vermieter zudem auf ihre Menschenkenntnis
vertrauen.
Mietnomaden sieht man nicht an, dass sie keine
Miete bezahlen wollen oder können. Sie treten in der Regel gut bekleidet auf,
sind überaus freundlich und fahren mit einem geliehen Fahrzeug vor. Aufmerksam
sollten Vermieter werden, wenn der Interessent die Wohnung sofort beziehen
will. Häufig liegt dann schon eine
Räumungsklage der bisherigen
Wohnung vor. Ausreden, wie ein Wasserrohrbruch, ein Streit mit den Nachbarn,
Unstimmigkeiten mit dem derzeitigen Vermieter wofür sie nichts können, oder
Schimmel an den Wänden sollen nur ihr Mitleid erregen und einen
übereilten
Abschluss des Mietvertrags bewirken, Mietnomaden nutzen gutmütige
Vermieter gerne aus. Auch wenn Vermieter ihre leer stehende Wohnung möglichst
schnell vermieten wollen, um die Einnahmen zu sichern, ist eine
intensive
Prüfung der Bonität wichtig. Gerade für private Vermieter ist eine
leer stehende Wohnung günstiger, wie eine von einem Mietnomaden bewohnte.
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